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Archäologie Donnerstag, 29. 07. 2010

Höhlenzeichnung

>>Leitlinien zur Archäologischen Denkmalpflege
>>Prospektion
>>Dokumentation




Leitlinien zur Archäologischen Denkmalpflege
(Aus: >>Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland)

Ausgangslage

Selbst wenn frühere Archäologengenerationen ihre Vorstellungen und Vorgehensweisen zumeist nicht ausführlicher dargelegt haben, sind doch aus heutiger Sicht deutliche Unterschiede erkennbar. Es beginnt mit der verklärenden Vergangenheitsbetrachtung der Romantik und führt über das von Evolution und Fortschritt geprägte Wissenschaftsverständnis seit der Mitte des 19. Jahrhunderts hin zur identitätsstiftenden Bewertung archäologischer Zeugnisse in der Zeit der Nationalstaatwerdung in Deutschland oder im Dritten Reich – dort sogar eine „rassische Überlegenheit“ damit begründend. Im Nachkriegsdeutschland unterschieden sich in West und Ost zumindest die offiziellen, von staatlicher Seite vorgegebenen oder geförderten Zielsetzungen, wobei Differenzierungen bei der konkreten bodendenkmalpflegerischen Arbeit allerdings weniger stark hervortraten.

Das aktuelle Leitbild der Bodendenkmalpflege begann sich in den fünfziger Jahren herauszubilden. Es wurde von staatlichen Schutzbestimmungen begleitet, die nach und nach in den Ländern Gesetzeskraft erlangten. Im Jahre 1980 war dieser Prozess in der alten Bundesrepublik Deutschland im wesentlichen abgeschlossen, bald nach 1990 haben auch die neuen Bundesländer entsprechende Landesgesetze verabschiedet. Jetzt waren die Einrichtungen der Bodendenkmalpflege in den Rang von Denkmalfachbehörden gestellt, d.h. sie bekamen auch gesetzlich verankert die Verantwortung für die archäologischen Zeugnisse übertragen. Ihre administrative Einbindung erfolgte durch die Ausweisung als Träger öffentlicher Belange, die sie zu ständigen Ansprechpartnern der Planungsbehörden werden ließ.

Leitgedanken

Das Wissen um Ursprung und Entwicklung menschlicher Gemeinschaften gehört zu den Grundanliegen eines jeden Menschen und jeder Kulturnation. Denn dieses Wissen ist unverzichtbar auf der Suche nach der eigenen kulturellen Identität sowie Grundlage jeder gesellschaftlichen Werteordnung. Nur aus der Beschäftigung mit der Vergangenheit kann daher Gegenwart erklärt und Zukunft geplant werden.

Die archäologischen Zeugnisse sind Teil des historischen Erbes und damit Bestandteil unserer Kultur und Geschichte. Ihr Schutz und ihre Pflege werden, da hier ein öffentliches Interesse vorliegt, auf gesetzlicher Grundlage wahrgenommen. Damit wird für einen behutsamen Umgang mit diesen „endlichen Ressourcen“ Sorge getragen. Für den Erhalt werden an erster Stelle die Denkmaleigentümer – öffentliche wie private – verantwortlich gemacht.

Die archäologischen Zeugnisse sind zugleich prägender Bestandteil der vom Menschen gestalteten heutigen Kulturlandschaft. Insbesondere haben hier die sichtbaren Bodendenkmale wie beispielsweise Grabhügel oder Wallanlagen einen großen Anschauungs und Erlebniswert für die Öffentlichkeit. Darüber hinaus sind alle Bodendenkmale – oberirdisch sichtbare wie unterirdisch verborgene – ein reiches Quellenmaterial für die historische Forschung. Es gibt Auskunft über die Menschen, von denen diese Zeugnisse stammen, über die von ihnen gestaltete Umwelt, über ihre Lebensweise und auch über ihre Glaubensvorstellungen durch alle Generationen hindurch. Damit ist es das einzige historische Quellenmaterial, das bis in schriftlose Zeitepochen hinein Einblicke in alle Gruppen der menschlichen Gesellschaft erlaubt.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Untersuchungsmethoden und Fragestellungen der Forschung ständig weiterentwickeln und sich damit auch die Erkenntnismöglichkeiten erheblich erweitern. Hieraus entsteht Verantwortung und Selbstbescheidung für die heutige Forschung, da jede archäologische Untersuchung – zumal eine umfassende Ausgrabung – in die Substanz des Bodendenkmals nachhaltig eingreift.

Daraus ergeben sich die Grundaufgaben bodendenkmalpflegerischer Arbeit. Es sind der Schutz, die Pflege und die Erforschung des Bodendenkmalbestandes sowie die Bekanntmachung der dabei gewonnenen Ergebnisse.

Handlungsmaximen

Jeder Bodendenkmalpfleger muss sich bei seinem Wirken immer bewusst sein, dass er im Namen der Öffentlichkeit arbeitet. Dabei bewegt sich die archäologische Denkmalpflege in einem gesellschaftlichen Umfeld mit einer Vielzahl häufig sogar gegensätzlicher Interessen, die untereinander abzuwägen sind. Dieses wird etwa bei Bauvorhaben besonders offenkundig. Der Bodendenkmalpfleger muss in diesen Verfahren als Anwalt der Bodendenkmale mit aller Kraft versuchen, den Verlust an archäologischer Substanz möglichst klein zu halten. Wenn in der Öffentlichkeit das Bild des Archäologen ganz wesentlich durch seine Ausgrabungstätigkeit bestimmt ist, zeigt dies allerdings, dass sich allzu oft das primäre Erhaltungsgebot nicht durchsetzen lässt.

Es versteht sich von selbst, dass in dem Abwägungsverfahren Vorgehen und Entscheidungen des Bodendenkmalpflegers fachlich fundiert sind. Nur wenn dessen Argumente für die Öffentlichkeit nachzuvollziehen sind, wird die Arbeit der Bodendenkmalpflege dauerhafte Akzeptanz finden. Schon bei der Beratungstätigkeit gegenüber Eigentümern ist größter Wert auf allgemein verständliche Vermittlung und Bürgernähe zu legen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Tätigkeit des Bodendenkmalpflegers fallorientiert und alltagsbezogen erfolgen muss. Zugleich sollte bei ihr jedoch eine Ein bindung in einen größeren Sachzusammenhang erkennbar sein. Maßnahmen für den Schutz, die Pflege oder die Erforschung am Bodendenkmalbestand können dauerhafte Wirkung nur dann entfalten, wenn sie auf Leitgedanken beruhen, die der Öffentlichkeit vermittelbar sind.

Aufgabenfelder der archäologischen Denkmalpflege

Die Erfassung archäologischer Zeugnisse sowie deren Bewertung bildet die Grundlage aller bodendenkmalpflegerischen Arbeit. Ein besonderes Problem besteht darin, auch die untertägigen, nicht sichtbaren Bodendenkmale zu erkennen, die den größten Teil am Denkmalbestand bilden. Hierzu hat die Bodendenkmalpflege moderne Prospektionsver fahren wie z.B. die Luftbildarchäologie entwickelt. Trotzdem bleibt nicht aus, dass durch Neubaumaßnahmen, Anlage von Verkehrs und Versorgungsstraßen, Rohstoffgewinnung wie dem Braunkohlen und Sandabbau, Umwidmungen von Wald und Wiesenflächen in Ackerland – kurzum durch Bodeneingriffe vielfältiger Art – jährlich Tausende von weiteren Bodendenkmalen entdeckt werden. Selbst in gut erforschten, d.h. sogar in seit Jahrzehnten intensiv betreuten Regionen vermutet man aufgrund von repräsentativen Erhebungen, dass deutlich weniger als die Hälfte der Bodendenkmale bislang entdeckt werden konnte. Aus dem geschilderten Sachverhalt ergibt sich, dass die Denkmalinventarisation eine ständige Aufgabe der Bodendenkmalpflege bleiben muss und der bisweilen von der Politik vorgetragene Wunsch nach einer „abschließenden Liste“ aller Bodendenkmale die Sachlage verkennt. Die modernen Prospektionsinstrumente erlauben in gewissem Maße auch eine Einschätzung der Bedeutung eines Bodendenkmals. Das schließt spätere Neu und Umbewertungen nach Grabungen im Einzelfall natürlich nicht aus.

Der Schutz der Bodendenkmale baut auf den Erkenntnissen der Inventarisation auf, und zwar der Einzeldenkmale wie auch der in großflächigen Denkmalbereichen liegenden Objekte (archäologische Reservate). Grundlage des Schutzes sind die Denkmalschutzgesetze der Länder. Neben dem Denkmalrecht stehen aber auch weitere Instrumentarien der Raumordnung zur Verfügung. Dabei ist es sinnvoll – wo immer möglich –, sowohl einen Interessenverbund mit dem Natur und Landschaftsschutz zu suchen als auch den Gedanken an einen ganzheitlichen Kulturlandschaftsschutz verstärkt zu verfolgen. Maßnahmen, die dem Schutz der Bodendenkmale dienen sollen, haben erfahrungsgemäß eine größere Chance auf Durchsetzung, wenn mehrere gesetzliche Schutzbelange gebündelt werden können.

Die Pflege ist mit der Schutzaufgabe verbunden. Sie betrifft sowohl die unter wie besonders auch die obertägigen Bodendenkmale. Hier berühren die Pflegemaßnahmen nicht nur das Bodendenkmal selbst, sondern darüber hinaus auch dessen Umgebung.

Gerade für den Schutz und die Pflege sind die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Bodendenkmalpflege unentbehrlich. Ihr Engagement geht historisch bis in die Zeit der Geschichts und Altertumsvereine des 19. Jahrhunderts zurück, die als große Bürgerbewegung in vielen Regionen Deutschlands entstanden, als es noch keine staatliche Bodendenkmalpflege gab. Die ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger unterrichten die Ämter über neu entdeckte Fundstätten, melden drohende Gefährdungen an bereits bekannten, werben für die Ziele der Bodendenkmalpflege in der Bevölkerung und fördern damit vor Ort das Verantwortungsgefühl für die Zeugnisse der Vergangenheit.

Die Rettungsgrabungen sind als vierter Aufgabenbereich der Bodendenkmalpflege zu nennen. Sie bilden nach wie vor einen Schwerpunkt der bodendenkmalpflegerischen Arbeit, gerade in einem dicht besiedelten und darüber hinaus durch Ballungsräume gekennzeichneten Land wie Deutschland. Ihr hoher finanzieller und zeitlicher Aufwand hat dabei natürlich in einem angemessenen Verhältnis zum wissenschaftlichen Ertrag zu stehen. Dieser basiert darauf, dass in Plänen, Zeichnungen und Fotos sowie in Schriftform – heutzutage häufig durch den Einsatz von EDV ergänzt – die Ausgrabungsbefunde umfassend dokumentiert werden, da man sie im Fortgang der Ausgrabungen kontrolliert abbauen muss. Diese Grabungsdokumentation wird später in den Ortsarchiven der Denkmalämter aufbewahrt. Darüber hinaus ist große Sorgfalt auch auf die Bergung und Sicherung der Funde zu verwenden, die dann nach ihrer Konservierung und Restaurierung in Museen und Sammlungen gelangen. Funden, die aus Ausgrabungen stammen, kommt Quellencharakter zu, d.h. es muss dauerhaft sichergestellt werden, dass auch die zukünftige Forschung neue Fragestellungen und Methoden, die heute noch nicht bekannt sind, an dem Fundmaterial zum Einsatz bringen kann. Nur eine ordnungsgemäße Dokumentation aller Befunde und Funde stellt sicher, dass Ausgrabungen notfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt und gegebenenfalls von einem Bearbeiter, der nicht vor Ort zugegen war, wissenschaftlich ausgewertet werden können.

Schließlich sind die Ausgrabungsergebnisse und Forschungsfortschritte, zu denen auch spezielle naturwissenschaftliche Untersuchungen ganz wesentlich beitragen, in Fachpublikationen und populärwissenschaftlichen Veröffentlichungen vorzustellen. Um auf einer breiteren Grundlage die interessierte Öffentlichkeit über die bodendenkmalpflegerische Arbeit zu informieren, werden zudem die Ergebnisse in Ausstellungen präsentiert, verbunden mit allgemein verständlichen Begleitbüchern. Besonders wirksam sind die leider nur in Einzelfällen aufgrund von Befunden realisierbaren Re konstruktionen zur Vermittlung der archäologischen Zusammenhänge.

Vergangene Kulturen machen in ihrer Verbreitung natürlich nicht an den modernen Grenzen Halt. Unverzichtbar ist daher eine enge nationale und internationale Zusammenarbeit, die die Kriterien für den Schutz, die Pflege und die Erforschung der Bodendenkmale auf einen vergleichbaren Stand bringt und die archäologischen Zeugnisse als Bestandteil eines gemeinsamen Kulturerbes begreift, das die Völker und Staaten in Europa verbindet.



>>Grabungsstandards 960kb



Prospektion


Bandkeramisches Haus

Hartwig Löhr

Sammeln oder Suchen?
Anmerkungen zur archäologischen Feldbegehung

Archäologische Prospektion kann mit verschiedenen Hilfsmitteln betrieben werden. Hier wollen wir einige Aspekte der Feldbegehung beleuchten, der Prospektionsmethode, die nach wie vor genauso unverzichtbar wie jedem möglich ist. Im Prinzip ist dazu weitgehend alles gesagt (Raddatz 1972; Woltering 1972; Schwellnus 1983; Ferdiere und Zadora-Rio im Druck), ja lehrbuchartig zusammengefaßt (Bos 1985), was es zu sagen gibt, nur die Verbreitung und Anwendung dieser Erkenntnisse differiert von Region zu Region um Jahre, wenn nicht Jahrzehnte.

Unter Feldbegehung wollen wir hier neben der Kontrolle von Bauaufschlüssen und Erdbewegungen vor allem die Begehung der Feldflur verstehen.

Unverzichtbar scheinen solche Begehungen, gerade durch Amateurarchäologen im guten Sinne, weil selbst in gut dotierten Bundesländern intensive Begehungen nur exemplarisch von offizieller Stellen durchgeführt werden können und auch Kreisaufnahmen nicht die Intensität einer langjährigen örtlichen Beobachtung erreichen werden, ebenso wie bei Landinanspruchnahme durch Industrie oder Privatbauten nur ein Bruchteil archäologischer Fundstellen ebenso exemplarisch ausgegraben werden kann. Gerade bei diesen Vorgängen ist die frühzeitige Kenntnis von Fundstellen durch Begehungen genauso von unschätzbarem praktischen Nutzen, wie die klein- oder großräumige Ergänzung des ergrabenen Siedlungsbildes durch Begehungsfunde das wissenschaftliche Ergebnis vervollständigt.

Das Betreten von Ackerflächen, die keine Saat oder Frucht tragen, noch gegenteilig gekennzeichnet sind, ist nach gängigem Recht erlaubt, sofern es die Besitzer nicht untersagen. Das Auflesen freiliegender archäologischer Fundstücke im Rahmen gezielter Such fällt natürlich unter den Begriff der "archäologischen Nachforschungen", wie ihr die Denkmalgesetzgebung in der ein oder anderen Weise definiert und ist damit durch die Denkmalpflegebehörden genehmigungspflichtig. Eine solche Genehmigung wird im Regelfall unter gewissen Auflagen erteilt, wozu natürlich die Meldung getätigter Funde, ihre Kennzeichnung und eine genaue Dokumentation ihrer Herkunft genauso gehören dürften, wie die Beschränkung der Begehungen auf ein bestimmtes Areal. Mit der Beschränkung der Tätigkeit einer Person auf ein bestimmtes "Revier" soll nicht nur der sammlungsmäßigen Zerstreuung vorgebeugt werden, die dazu führen kann, dass es aus arbeitsökonomischen Gründen wissenschaftlich nicht vollständig erfasst werden kann, sondern eine solche Beschränkung kann auch nach den Fragestellungen, die sich aus dem heutigen Forschungsstand ergeben, ein Gebot der Stunde sein, wie wir zeigen wollen.

Die archäologische Erschließung einer Landschaft verläuft meist phasenweise und ist, wie angedeutet, in einzelnen Kleinregionen unterschiedlich weit gediehen. Zunächst wird das Bild neben auffallenden obertägigen Denkmälern meist durch zufällig von Laien ohne geziehlte Suche getätigte "Einzelfunde" wie Beile, Äxte, Münzen usw. bestimmt. Oft durch solche Zufallsentdeckungen angeregt, folgt darauf eine extensive Sammeltätigkeit Einzelner, die zur Identifizierung von Fundarealen und Siedlungsstellen und auch zu größeren Fundbeständen einschließlich herausragender Stücke führt, die die regionale Kulturabfolge in großen Zügen erkennen lassen. Dieses Stadium ist vielfach erreicht, beinhaltet allerdings oft ein Element der Stagnation, da trotz jährlicher Vermehrung der Materialmenge machen Epochen und Fundgattungen über-, andere unter- oder gar nicht repräsentiert bleiben.

Man denke hier nur an die ihrem bisherigen Verbreitungsgebiet relativ leicht auffindbaren bandkeramischen Siedlungen im Gegensatz zum weitgehenden Fehlen solcher aus dem Spätneolithikum und der Bronzezeit. Auf der Basis dieses Quellenstandes wurden und werden verschiedene Vermutungen über vor- und frühgeschichtliche Wirtschaftsweisen, Siedlungsintensität und Verlagerungen oder gar Siedlungsleere ausgesprochen.

Solche Theorien sollten immer wieder quellenkritisch in Frage gestellt werden. Hier können gezielte Begehungen ansetzen, die über die Gewinnung von Fundgegenständen und deren antiquarische Ordnung hinaus auf neue Erkenntnisse zur Siedlungsgeschichte abzielen.

Großräumig wären hier Mittelgebirge zu nennen, für die - Eifel und Hunsrück seien hier exemplarisch genannt - Thesen von einer "späten" Aufsiedlung, z. B. seit der Urnenfelderzeit, aufgestellt wurden (Kimmig 1938, 166f.; differenzierter: Dehn 1964, 49ff.), die - einmal akzeptiert und wiederholt (Gollub 1977, 33; Heinen 1985, 3) - sich möglicherweise als Drehpunkt einer Teufelsspirale auswirken: da keine frühere Besiedlung erwartet wird, wird nicht danach gesucht, da nicht gesucht wird, wird nicht gefunden, die Fundleere bestätigt die These usw. ...

Wenn wir unter dem Begriff "Besiedlung" auch die regelmäßige, wenn auch nicht völlig ortsfeste Nutzung durch wlldbeuterische Populationen der älteren und mittleren Steinzeit verstehen, gibt es keinen Grund, die Mittelgebirge für diese Epochen als siedlungsungünstig hinzustellen. Wie einmal bewußt gesucht wurde, stellen sich auch exemplarisch entsprechenden Belege in einiger Höhenlage ein (Stoll 1932; Adler und Menke 1978; Löhr 1984; Lipinski 1986). Dabei kann es durchaus vonnöten sein, sich von der gewohnten Suche nach Feuer- oder Hornsteinartefakten zu lösen und nicht nur solche aus Quarzit, Kieselschiefer, Basalt, Porphyr, Achat usw., sondern selbst aus schlecht spaltbaren Quarzgeröllen zu gewärtigen (Lipinski 1986).

Wenn schon in den Mittelgebirgen keine bandkeramischen Besiedlungen üblichen Typs (zur älterneolithischen Höhlennutzung in der Schwäbischen Alp; Schröter 1984) vorliegt, so existieren spätetestens für Jungneolithikum und Bronzezeit deutliche Siedlungsanzeiger im Pollendiagramm der Eifel (Hummel 1949; Kersberg und Peters 1967), wie des Hunsrücks (Schroeder 1975).

Ganz entgegengesetze Gebiete, in denen gezielte Begehungen zeitliche und räumliche Fundlücken schließen können, dürften die Talniederungen größerer und auch kleinerer Flüsse sein. Heutige topografische Verhältnisse - wenig gegliederte Ebenen, hoher Grundwasserstand, Überschwemmungen - verleiten allzu leicht dazu, dort für archäologische Epochen ähnlich siedlungsungünstige Verhältnisse wie heute anzunehmen. Nach geologischen Untersuchungen (z. B. Saar: Zandstra 1954) darf man jedoch davon ausgehen, dass viele dieser heutigen Auen am Beginn der Nacheiszeit bis in das Neolithikum von Hochwasserrinnen, abgeschnürten Mäandern und kleineren Zuflüssen stärker in einzelne, hochwasserfreie Rücken und Inseln mit besten Siedlungsglagen gegliedert waren. Seit dem Neolithikum, zunehmend auch durch menschlichen Eingriff in den Landschaftshaushalt, kam es zu verstärkter Erosion, Flußaktivierung, Grundwasseranstieg und Auenlehmablagerung, die das ältere Relief ausglichen und teilweise überdeckten (Schirmer 1973; Frenzel 1983). Wegen solcher jüngeren Sedimentdecken können Begehungen in diesen Bereichen natürlich recht mühsam sein, doch sollte man immer damit rechnen, dass ältere Landoberflächen inselartig erhalten und von jüngeren Auenlehmdecken nur umgeben sind, jedoch nicht oder nur wenig überlagert werden, ohne sich allerdings im Relief aus ihrer Umgebung abzuheben.

Auch wenn Begehungen in dieser Situation vom rein sammlerischen Standpunkt aus nicht sonderlich lohnend und aufwendig erscheinen, bleibt festzuhalten, dass in dieser Lage entdeckte Fundstellen umso wichtiger sind, als sich ihre Schichten möglicherweise unter Sedimentdecken fortsetzen, wo in moorigen Ablagerungen Erhaltungschancen für Holz und andere organische Materialien bestehen.

Gerade die vielerorts gesuchten Siedlungen des Spätneolithikums und auch der Bronzezeit könnten in diesen Tieflagen zu finden sein, wenn sie auch vielfach überschüttet sein mögen (Smolla 1954). Gezielte Begehungen belegen, dass auch hier regional archäologisches Neuland neben den ausgetretenen Furchen zu gewinnen ist (Fansa 1985).

Haben wir angedeutet, dass großräumig Siedlungslücken zu überprüfen, zu füllen oder aber positiv als solche nachzuweisen sind, so gilt dies natürlich auch kleinräumig. Intensive Begehungen exemplarischer Kleinlandschaften (z. B. Rhein. Braunkohlerevier, Schwellnus 1983, hier S. 117; Raddatz 1972; Woltering 1979) haben ebenso wie Luftbildprospektion und Flächengrabungen nachdrücklich klar gemacht, dass die Dichte vor- und frühgeschichtlicher Besiedlung alles andere als unterschätzt werden sollte. Siedlungs- und Gräberareale unterschiedlicher Zeitstellung schliessen häufig aneinander an, ja überlappen sich ebenso, wie innerhalb größerer, einer bestimmten Epoche gewidmeten Grabungsflächen regelmäßig einzelne, nicht vorhersehbare Funde und Befunde anderer Zeitstellungen auftauchen.

Diese Situation spiegelt sich natürlich auch in den Oberflächenaufsammlungen wider. Sobald eine gewisse Fundmenge vorliegt, werden sich z. B. in mittelsteinzeitlichen Aufsammlungen auch jungsteinzeitliche Beilbruchstücke oder Pfeilspitzen, in bandkeramischen Fundstellen jungneolithische Beile und Urnenfeldkeramik, in römischen Siedlungen Steinartefakte und vorrömische Keramik usw. vorfinden. Die Auswertung derartiger Sammlungen stagniert, da sie sich immer wieder auf das Aussondern ohnehin schon bekannter "Leitfossilien" beschränken muss, ein erheblicher Teil des Materials, besonders wenn es sich um Steinartefakte handelt, bleibt unberücksichtigt.

Nun wird zwar gelegentlich behauptet, dass sich solche "kaum weiter bearbeiteten, einfachen Feuersteinklingen" einer nähreren Typisierung ohnehin weitgehend entziehen (Sangmeister 1983, 442), doch wenn dem in manchen Gegenden und Epochen so sein sollte, liegt die Begründung keineswegs in der Natur der Sache, sondern im Mangel an geschlossenen Funden und deren Aufarbeitung.

Nun kann eine Oberflächenbegehung natürlich keine geschlossenen Fundserien im strengen Sinne erbringen, doch zeichnen sich Möglichkeiten ab, dieses Dilemma zu mildern, wenn bei den Begehungen einige Prinzipien beherzigt und stellenweise etwas größerer Dokumentationsaufwand als bisher betrieben wird.

Sicherlich sind die Zeiten vorüber, in denen z. B. Steinartefakte aufgelesen wurden, prähistorische Keramikscherben jedoch nicht. Immerhin scheint es nützlich, gelegentlich nochmals darauf hinzuweisen, dass alles aufgehoben werden sollte, da man immer noch Sammlern begegnet, denen der Rat des einen oder anderen Wissenschaftlers im Ohr klingt, mit solchem "Zeug" sei ohnehin nicht viel anzufangen oder er möge seine Aufsammlung nur auf wirklich "gute Typen" beschränken. Doch allein damit, dass nicht selektiv gesammelt, sondern auch Keramik, Mahlsteinestücke, Schlacken, Glasperlen usw. aufgelesen werden, wird obiges Dilemma nicht gelöst. Im Gegenteil, es wird auf den Begriff gebracht, wenn ein Sammler, nach der Fundstelle der pebble-tools, jungpaläolithischen Sticheln, mesolithischen Mikrolithen, bandkeramischen Scherben, Lateneperlen und mittelalterlichen Spinnwirteln befragt, seinen Blick vielsagend vom Feldrain zum Horizont schweifen läßt. Ein Schlüssel zur Auflösung amorpher, weitflächiger Fundstreuungen mit einzelnen "Leitfossilien" liegt in der genauen Kartierung der verschiedenen Fundstücke.

Zwar hat Schwabedissen (1955) für die Trennung vermischter steinzeitlicher Fundkomplexe neben der Typologie die Beachtung vn Patinierungsunterschieden vorgeschlagen, ein Verfahren, das bei Ermangelung anderer Möglichkeiten angewandt werden kann und muss, jedoch mit erheblichen Vorbehalten behaftet bleibt. Es gibt genügend Beispiele von ganz unterschiedlich patinierten Bruchstücken ein und desselben Artefaktes, die sich aneinanderpassen ließen (Bokelmann 1971; Ophoven 1938, Zotz 1965; Löhr 1979). Solche Patinaunterschiede können durch kleinräumig unterschiedliche Lagerungsbedingungen verursacht sein, etwa auf Dolomitböden, die mit lehmerfüllten Karstspalten durchsetzt sind und auf wenige Meter Distanz sowolh frische, wie gänzlich weiß patinierte Artefakte der gleichen Industrie liefern können. Die Patina von Steinartefakten entwickelt sich also keinesfalls linear in Funktion ihres Alters, sondern ist vom Rohmatrial des Artefaktes, von Bodenart und Bodentyp, also vom Klimagang nach seiner Einbettung abhängig und kann durchaus fossil werden, sich also nach einem einmal erreichten Stadium oder Typ über lange Zeit nicht mehr weiterentwickeln. Trotzdem sollte man bei der Beurteilung von Patinierungen nicht das Kind mit dem Bade ausschütten: bei guter Regionalkenntnis lassen sich durchaus zeitspezifische Patinierungen erkennen, die natürlich nur innerhalb des gleichen Artefaktrohmaterials und auf dem gleichen Bodentyp Gültigkeit haben. Patinierungszustände sind umso besser auswertbar, wenn sie in einer Fundkartierung dargestellt werden können.

Als Kartierungsgrundlage eignet sich am besten die Deutsche Grundkarte 1:5000 mit Höhenlinien und Besitzgrenzen, die allerdings nicht notwendigerweise auch mit mit den Nutzungs- und Pachtgrenzen der einzelnen Feldparzellen identisch sein brauchen und die eine Eintragung mit + 5 m Genauigkeit erlaubt. In den Gebieten, in denen dieses Kartenwerk nicht vorliegt, kann man auf Katasterpläne in größeren Maßstäben, doch meist leider ohne Höhenlinien, oder zur Not auch auf die Meßtischblattvergrößerungen 1:10.000 zurückgreifen.

Eine Einzelmeinmessung eines jeden Fundstückes - und dies erschiene uns als der Idealfall- ist zugegebenermaßen bei sehr großen Fundzahlen, wie sie z. B. in besonders silexreichen Gegenden auftreten, wirtschaftlich schwer realisierbar. Hier bleibt die Möglichkeit des Einsammelns nach Planquadraten (Schietzel 1975; Thieme 1985; Arnold hier S. 110; Woltering 1979), wobei darauf zu achten wäre, dass diese Sammelfelder auch wirklich gleich groß sind und sich bestimmte Fundklassen innerhalb dieser Planquadrate immer noch einzeln lokalisieren lassen. Die Größe eines solchen Rasters richtet sich nicht zuletzt nach dem Objekt. Während bei jungsteinzeitlichen und jüngeren Fundstellen ein gröberes Raster reichen mag, scheint es bei alt- und mittelsteinzeitlichen Fundstellen eine Quadratgröße von 10 x 10 m und weniger angebracht, da die einzelnen Lagerplätze dieser Zeit einen solchen Durchmesser meist nicht überschreiten. Trotzdem können - im gleichen günstigen Naturraum - Stationen aus ganz verschiedenen Phasen der Alt- und Mittelsteinzeit auf allerengsten Raum beieinanderliegen (Price u.a. 1974; Trosnau 1975), die es durch Fundkartierung zu trennen gilt.

Dass solche Ansätze möglich und erfolgreich sind, zeigen nicht nur Beispiele (Woltering 1979; Turqu 1977; Schön und Schweitzer 1982; Ziesaire 1982 a, Abb. 14- 17; 1982 b, Abb. 2; Lipinski 1986), sondern auch verschiedene laufende Arbeiten, mit deren zukünftiger Vorlage zu rechnen ist.

Es lassen sich durch solche Kartierungen nicht nur aneinandergrenzende oder überlappende Fundkomplexe unterschiedlichsten Alters trennen, und bisher indifferente Fundgattungen könenn durch gemeinsames Auftreten oder gegenseitigen Ausschluß mit bekannten "Leitfossilien" datiert werden, sondern es ist auch möglich, fundplatzinterne Differenzierungen zu erfassen (Schietzel 1975, 67ff., Abb. 9 - 10).

Vor allem diejenigen, die den unzweifelhaft nötigen Arbeitsaufwand bei der Fundkartierung scheuen, mögen anführen, dass durch Pflugarbeit und Bodenerosion ohnehin "alles" vermischt und verschleppt sei. Dem lässt sich entgegenhalten, dass bei der Ausgrabung einiger jungpaläolithischer Stationen im Pflughorizont nicht nur die Umrisse der Fundstreuung insgesamt erhalten waren, sonder auch noch die gleiche Tendenz interner Verteilung wie in tieferen, ungestörten Horizonten, wenn auch mit abgeschwächter Trennschärfe (Andersen 1972; Löhr 1979; Arts u. Deeben 1984). Im Unterschied zu Grabungen, die jüngeren Epochen gelten, bei denen normalerweise der Ackerboden unter Verzicht auf darin enthaltenes Fundmaterial abgeschoben werden muß, ist ein solches Vorgehen bei alt- und mittelsteinzeitlichen Fundstellen sehr abzuwägen.

Nun mag es sein, dass in diesen Fällen die Fundhorizonte erst jüngst durch Erosion und Pflugarbeit angeschnitten wurden - und die Rolle der Bodenerosion ist gerade bei verstärkter Bewirtschaftung nicht zu unterschätzen (Modderman 1976) -, doch sollte diese Erkenntnis nicht vom Versuch einer detaillierten Begehung und Fundkartierung abhalten. Denn selbst in Erosionslagen entspricht die Dichte der Fundstreuung dem Bereich der untertägig auftretenden Grubenbefunde (Schwellnus 1983; Arora 1986).

Selbst in Arealen, in denen die Abspülung soweit fortgeschritten ist, dass z. B. Lößdecken bis auf eine unterlagernde Schotterterrasse mitsamt sämtlichen Gruben und Baubefunden abgetragen sind, ist es möglich, dass vor allem widerstandsfähige Steinartefakte im Sinne einer Steinsohlenbildung bei nur geringer Horizontalverlagerung abgesunken sind und immer noch die Ausdehnung des Siedlungsareals, eventuell sogar interne Differenzierungen überliefern, wie Beispiele aus dem Würm-Löß andeuten (Löhr 1972). Ähnliche Beobachtungen wurden auch in aussereuropäischen Trockengebieten erzielt (Fuchs u. a. 1977).

Durch Auslegen und jährliches Wiederaufsuchen markierter Gegenstände im Ackerland mag sich der experimentellen Archäologie eine weiteres Betätigungsfeld zum Studium von Erosion und Fundverlagerung eröffnen, dass sich besonders dem langfristig örtlich arbeitenden Amateur anbietet. Ein bislang in dieser Weise durchgeführtes Experiment (Betta 1978) erbrachte Verlagerungsbeträge von einigen Metern, scheint aber nicht langfristig genug geführt worden sein, um zu entgültigen Schlüssen zu gelangen.

Gerade nach einer Erosion der ehemaligen Siedlungsoberfläche, bei der die oberflächliche Fundstreuung neben den im obigen Sinne zurückgebliebenen, unvergänglichen Fundklassen hauptsächlich aus noch nicht gänzlich abgetragenen Grubenfüllungen gespeist wird, gilt es, äusserst dünne und gegenbenenfalls nach bisheriger Kenntnis "unspezifische" Artefaktstreuung zu gewärtigen. Solche vereinzelten Stücke werden allzu leicht als "Streufunde" nächstgelegener, intensiver belegten "Siedlungsflächen" zugeschlagen, falls sie überhaupt gesucht werden. Doch gerade hier dürfte eine Einzelkartierung weniger Mühe machen und sich insofern lohnen, als sich unter ausserordentlich dünnen Streuungen durchaus erhebliche Baubefunde aufdecken lassen, nicht zuletzt aus jenen Epochen, die regional bislang unterrepräsentiert sind (Thieme 1985 b; Arora 1985; Schwellnus). Dabei wird nicht nur in Skandinavien und Norddeutschland, sondern auch weiter südlich Siedlungen der Bronze- und Hallstatt-, ja der Frühlatenezeit im oberflächlichen Befund neben unscheinbarsten Keramikresten vor allem durch derartige, dünne Steinartefaktstreuungen bemerktbar machen (Arora 1985).

Ein weiterer Bereich, in dem Geländebegehungen besonders für die Steinzeit, jedoch nicht nur für diese, zu erheblicher Kenntnismehrung beitragen könnten, wäre die Suche nach bzw. die Wahrnehmung und Kartierung der natürlichen Lagerstätten von Gesteinsrohmaterialien, vorzugsweise also Silexgesteinen. Die letzte Gesamtübersicht der mitteleuropäischen Silexlagerstätten wurde von Deecke (1933) mit südwestdeutschen Schwerpunkt vorgelegt und bedürfte dringend einer systematischen Fortführung und Ergänzung. Während die Verwendung von Feuerstein, Jurahornstein, Tertiärquarzit oder Kieselschiefer hinlänglich im allgemeinen Bewußtsein verankert ist, gibt es noch eine Vielzahl anderer spaltbarer Gesteine - Muschelkalkhornstein, Chalcedon, Achat, Radiolarit, Kieselholz, verkieselte Tonsteine, Quarzporphyr - um nur einige zu nennen, deren Lagerstätten und Gewinnungsorte dem Archäologen weitgehend unbekannt sind, jedoch bei gezielter Nachsuche gefunden (Theiss 1984) oder sogar bis zu einer Abbaustelle verfolgt werden können (Zurbuchen 1980). Gerade bei den erstgenannten, häufigeren Rohmaterialien wird ihren Vorkommen vor Ort oftmals wenig Beachtung zuteil, da sie eben regional "allgegenwärtig" erscheinen. Eine mehr überregionale Betrachtung (Kuper u. a. 1977; Arora 1978) demonstriert allerdings, dass auch solche Materialien über größere Entfernungen verbracht sein können. Also selbst innerhalb größerer Rohmaterialprovinzen, wie dem nordischen Vereisungsgebiet oder dem schwäbischen und fränkischen Jura wären konkrete Beobachtungen von Lagerstätten genauso von Nutzen, wie ein örtlicher, ausdrücklicher Fehlbescheid innerhalb des potientiellen Lagerstättengebietes, da die Vorkommen selbst dort auch nicht omnipresent sind.

Wenn möglich, sollten Belegstücke entsprechenden Gesteinsrohmaterials gesammelt werden, und zwar in größeren Mengen, da sie im Unterschied zu Artefakten zu Vergleichszwecken ausgetauscht werden können und sollten.

Sinngemäß gilt dies natürlich auch für das Material von Mahlsteinen, Schleif- und Wetzsteinen, Erzen und Baumaterial jedweder Epoche.

Wenn wir hier auch vorzugsweise steinzeitliche oder vorgeschichtliche Beispiele herangezogen haben, so stehen diese stellvertretend auch für alle anderen Epochen. Ferner sollte deutlich geworden sein, dass Erfolge einer Prospektion durch Feldbegehung, die den regional teilweise stagnierenden Forschungsstand wesentlich ändern sollen, über ein blosses Sammeln von Fundgegenständen hinausgehen und sich der - im Idealfall stückweisen - Kartierung der Funde, und zwar aller, zuwenden müssen. Es ist klar, dass dieser Dokumentationsaufwand hauptamtlichen Archäologen nur im Rahmen exemplarischer Projekte gelingen wird. Hier liegt also ein Betätigungsfeld gerade für den langfristig kleinräumig tätigen Amateurarchäologen besten Sinnes. Ebenso klar dürfte es sein, dass auch vielen Amateuren die Erfüllung der heir umrissenen Anforderungen nicht möglich sein wird. Wenn jedoch nur einige der hier gegebenen Anregungen beherzigt werden, dürfte ein Erfolg nicht ausbleiben.

>>Formular Fundstellenaufnahme (RAB) 208kb



Dokumentation



Merkblatt zum Zeichnen von Steingeräten

Lutz Fiedler
Lutz Fiedler Illustration

1. Alle Artefakte in natürlicher Größe zeichnen. Die Seitenansichten sollen neben den Kanten stehen, von denen aus die Ansicht gilt (also keine "Abrollung" wie im technischen Zeichnen). Seitenansichten oder Schitte nur rechtwinklig zur Hauptansicht zeichnen. Alle Maße mit Schieblehre überprüfen.

Lutz Fiedler Illustration

2. Bei partiell geschliffenen Geräten ist der Schliff mit deutlicher Schraffur in Schliffrichtung zu kennzeichnen. Ganz gechliffene Geräte bedürfen keiner besonderen Signatur.

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3. Das Licht bei einer plastischen Darstellung kommt immer von links oben, d. h. alle am Artefakt zu beobachtenden Kanten erhalten einen Schlagschlatten von links nach rechts, bzw. von oben nach unten.

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4. Beile und Äxte werden mit der Schneide nach unten abgebildet, alle anderen Steinwerkzeuge mit dem Arbeitsende oder der Spitze nach oben. Bei mehr oder weniger unbearbeiteten Abschlägen und Klingen muss die Bulbuspartie (auch die abgebrochene) nach unten kommen; entsprechend werden Kernsteine mit der Schlagfläche nach unten abgebildet.

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5. Moderne Bruchflächen werden weiß gelassen und die abgebrochene Partie durch eine gepunktete Linie ergänzt. Alte Brüche werden durch eine gestrichelte Ergänzungslinie gekennzeichnet.

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7. Schlagrichtungen auf Spaltflächen sind durch eine bogenförmige Schraffur (als Schlagschatten), die die Schlagwellen symbolisieren, zu kennzeichnen. Wenn der Ansatz des Schlages zu erkenne ist, sollte diese Schraffur vom Schlagpunkt ausgehen.

Lutz Fiedler IllustrationLutz Fiedler Illustration

8. Werden Ventralseiten von Klingen und Abschlägen oder daraus hergestellten Geräten nicht mitgezeichnet, so ist die Bulbusregion durch einen dicken Punkt unter der Abbildung zu markieren. Ist der Bulbus entfernt, soll eine kleiner Kreis das Basalende bezeichnen.

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9. Gebrauchsspuren werden durch Zeichen symbolisiert: zwei Dreiecke an einer Linie bedeuten Abrasion, bzw. verschliffene Partie, drei Dreiecke an einer Linie bedeuten Politur.

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10. Gesteinsrinde (Cortex) wird in Pünktchentechnik wiedergegeben; im Schnitt Punktreihe an entsprechender Stelle.

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11. Natürliche Spaltflächen werden gestrichelt schraffiert.

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12. Verbranntes bzw. craqueliertes Gestein wird (nach Möglichkeit im Schnitt) durch Sprünge symbolisiert.

13. Bei allen Schnitten und Seitenansichten sollte als Zeichnungshilfe eine Profilkamm mit verschiebbaren Drahtstiften verwendet werden.

Die Seitenansicht wird mit dem Profilkamm hergestellt; zunächst die Oberseite, dann die Unterseite. Kanten auf der Seitenansicht werden mit der Tiefenlehre, die an dafür ausgerüsteten Schieblehren zu finden ist, punktweise übertragen.

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Die Umrisse der Funde werden mit einem Geodreieck so abgenommen, dass markante Punkte direkt auf dem unterliegenden Zeichenkarton übertragen werden. Dann werden diese Punkte mit einer leicht schräg an da Objekt angesetzten langen Bleistiftmine verbunden. Der Umriss der Rückansicht wird mit Transparentpapier abgepaust und übernommen, damit Deckungsgleichheit der Ansicht besteht.

Übertragung von Verzierungen auf Scherben
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1. Anpassen

2. Scherbe

3. Abmessen

4. Übertragen

Von Eckpunkten der Originalscherbe werden Maßstrecken zu markanten Punkten mit der Schieblehre abgegriffen und auf die Umrisszeichnung der Scherbe übertragen (Schlagen kleiner Kreisbögen). Verbindungslinien werden freihand ergänzt.

Zeichnerische Rekonstruktion eines Gefäßoberteils aus einer Handscherbe

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1. Handscherbe in perpektivischer Projektion.

2. Ermittlung des Gefässranddurchmessers mit Hilfe einer Kreisschablone. Der Rand muss dabei ganz aufgesetzt werden.

3. Lage der Scherbe auf dem Zeichenblatt und Position innerhalb der Konstruktion des Gefässdruchmessers. Die Scherbe muss u. U. durch Plastelin gestützt werden.

4. Ermittlung der Neigung. Auf die nächsten Punkte der (abgestützten) Scherbe an Rand und an der unteren Bruchkante werden die Höhen gemessen (SH 1 und SH 2).

5-6. Auf die Hilfskonstruktion wird die Scherbenlänge abgetragen (SL). Zu der Mittelachse wird im Abstand r eine Parallele gezeichnet. Von dieser Parallelen wird eine zweite Parallele im Abstand SH 1 gezeichnet; von dieser wiederum der Abstand SH 2 in entgegengesezter Richtung als dritte Parallele. Wo diese sich mit der Linie SL (Scherbenhöhe) schneidet, liegt der zweite Orientierungspunkt. Der erste liegt am oberen Radius r.

Zeichnen von Keramik
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Ein Topf kann so gezeichnet werden, dass man seine Öffnung senkrecht zum Papier orientiert, das Gefäss unterstützt (Plastelin) und dann die Kontur mit dem Winkel nach unten projiziert.

Mit dem Profilkamm kann ein Gefäss gezeichnet werden, wenn Randdurchmesser (RD), Bauchdurchmesser (BD) und Bodendurchmesser (BoD), sowie deren Höhen (ab Bodenfläche) vorher vermessen und auf eine "Konstruktionszeichnung" übertragen werden.



Geschlagen und geschliffen
Dokumentation von Steinartefakten
Aus: Archäologische Denkmäler in Hessen 104

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Titelbild (Abb. 1): Steinbeil aus Quarzit mit sorgfältiger Oberflächenbearbeitung.

Führungsblatt zum Verständnis der wissenschaftlichen Darstellungsweise von steinernen Artefakten.

Literatur: L. Fiedler, Formen und Techniken neolithischer Steingeräte im Rheinland, Beiträge zur Urgeschichte des Rheinlandes III, Rheinische Ausgrabungen 19 (1979) bes. 157 - S. Veil, Hinweise zum Zeichnen von Steinartefakten. Die Kunde N. F. 39, 1988, 161 - 172.

Texte und Zeichnungen: Beate Kaletsch


Voraussetzung für eine zeichnerische Dokumentation von Steingeräten

Bei der Erfassung von Steingerätekomplexen stellt sich oft die Frage, warum Artefakte überhaupt gezeichnet werden. Sind Fotografien nicht schneller herzustellen und objektiver? Sicher könnte man Artefakte fotografieren. Nach aller Erfahrung sind gute Fotografien jedoch sehr zeitaufwendig, und die Massgenauigkeit leidet unter der perspektivischen Verzerrung. Die Oberflächen vieler Artefakte haben zudem stark kontrastierende Farbunterschiede oder sind leicht transparent. Diese Eigenschaften überdecken oder verschleiern auf Fotografien die Konturen der Bearbeitungsspuren. Wissenschaftliche Zeichnungen erlauben es dagegen, alle technischen Merkmale und Gebrauchsspuren präzise wiederzugeben. Sie werden durch Symbole gekennzeichnet, die dem

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(Abb. 2. Vergleich Fotografie und Zeichnung eines Micoquekeils aus Treis.)

Laien übertrieben und unverständlich erscheinen mögen. Dem Eingeweihten vermitteln sie jedoch alle notwendigen Informationen. Vorraussetzungen für die wissenschaftliche Weiternutzung von Publikationen sind genaue Kenntnisse und sachgerechte, zeichnerische Umsetzungen der Bearbeitungstechniken.

Zur Darstellung der Objekte in verschiedenen Ansichten und Querschnittten

Zeichnungen bieten den Vorzug, verschiedene Ansichten und Schnitte eines Gegenstandes nebeneinanderstellen zu können. Im Gegensatz zu vielen technischen Darstellungen, z. B. im Maschinenbau, wird dabei die Seitenansicht immer dort neben die Hauptansicht des Objektes gestellt, von wo aus sie gezeichnet wurde; die rechte Ansicht steht also rechts und linke links neben der Aufsicht. Die Rückansicht eines Artefaktes kann, falls erforderlich, rechts neben die rechte Seitenansicht gestellt werden. Manchmal sind Längs- und Querschnitte informativer als Seitenansichten. Ihre Plazierung erfolgt entsprechend den Seitenansichten. Die Querschnitte von Steingeräten werden an der Aufsicht mit kurzen Strichen gekennzeichnet und unmittelbar unter die Aufsicht gestellt.

Alle Ansichten und Schnitte stehen in einem streng rechtwinkligen Schema zueinander; Aufsicht und Rücksicht sowie rechte und linke Seitenansicht stehen sich also genau 180° gegenüber.

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(Abb. 3. Blattspitze mit allen Ansichten und einem Querschnitt aus Rauschenberg.)

Darstellung von Spaltflächen und Schlagbuckeln nach den entstehungstechnischen Merkmalen

Die Herstellung einfacher Steingeräte geschah in einer systematischen Schlagtechnik, deren Merkmale in stets vergleichbarer Weise sich auf allen diesen Artefakten finden lassen. Mit einem Schlagstein wurde der zu bearbeitende Stein bruchmechanisch zerlegt. Die Ausbreitung des Druckes beim Aufeinandertreffen der Objekte erfolgt kegelförmig (Abb. 4.1). Entlang den Grenzen dieser Druckexpansion kommt es zu Spannungsrissen ud zum erwünschten Abplatzen einen sogenannten Abschlages (Abb. 4,2). Am Auftreffpunkt des Schlagsteines bildet sich am Abschlag eine kreisförmige Druckstelle. Im Anschluss daran, auf de Trennfläche, hinterlässt der Druck- oder Schlagkegel eine aufgewölbte Zone, den sogenannten Schlagbuckel (Bulbus) (Abb. 4,3). Die Spaltfläche ist infolge der ungleichmässigen Materialspannung in sich S-förmig verzogen. Als Spuren der Druckausdehnung und der Spannungsbrüche finden sich, je nach der Qualität des Rohmaterials mehr oder weniger deutlich ausgeprägt, auf der Spaltfläche ringförmig um den Schlagbuckel angeordnete Schlagwellen und - radial dazu - feine lanzettförmige Risse. Die Anordnung und Lage dieser Merkmale erlaubt in zeichnerisch-symbolischer Übersetzung eine Interpolation des gesamten Herstellungsvorganges.

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Abb. 4,1-2 Spaltprozess und Zonen der Druckausbreitung; 3 technologische Merkmale des Spaltproduktes (Abschlag): A = Schlagbuckel (Bulbus); B = Spaltfläche "Ventralseite" des Abschlages mit C = Schlagnarbe; D = Schlagkegel, der in den Schlagbuckel übergeht; E = Radialstrahlen und Schlagwellen, die etwa konzentrisch um den Schlagbuckel verlaufen; sie sind je nach Material unterschiedlich deutlich ausgeprägt und manchmal kaum zu erkennen.

Die der Spaltfläche gegenüberliegende Seite des Abschlages wird "Dorsalfläche" genannt. Sie kann ganz aus der natürlichen Oberfläche des Ausgangsmaterials bestehen oder zeigt Abschlagnegativee bereits vorher dem sogenannten Kern abgetrennter Spaltstücke. Die gratförmigen Begrenzungen und die Anordnung der Schlagwellen auf diesen Negativen ermöglichen es, die Abfolge der einzelnen Hiebe festzustellen und den Herstellungsvorgang zeichnerisch sichtbar zu machen. Für die zeichnerische Symbolik wird der Verlauf der Schlagwellen genutzt und als bogenförmige Schraffur dargestellt. Diese Schraffur wird in Annäherung an eine angenommene Lichtquelle von links gesetzt und wirkt somit wie ein die jeweiligen Konturen hervorhebender Schatten.
In den folgenden Abbildungen (Abb. 5, 1-6) werden die Berbeitungsmerkmale der Dorsalflächen entsprechend den genannten Voraussetzungen einzeln vorgestellt.

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Abb. 5. Symbole der Spaltflächen und Ergänzungen. 1 vollständig erhaltenes Negativ mit erkennbaren Auftreffpunkt; 2 gekappte Negativfläche mit teilweise weggearbeiteten Bulbusnegativ; 3 Retuschen nach Herstellung des Abschlages, an den Kanten angelegte Weiterbearbeitung; 4 Begrenzungen zwischen den Spaltflächen werden bei natürlich verschliffenen Graten nicht dargestellt; 5 moderne Beschädigungen werden nicht ausgefüllt, auch nicht, wenn Schlagwellen erkennbar sind; 6 Blattspitze mit alter Beschädigung oben: die Ergänzung wird gestrichelt, rezente Beschädigung unten: die Ergänzung wird gepunktet.

Symbole für Schlagrichungen und Bearbeitungspuren

Sind die Ventralflächen der Abschläge nicht weiter bearbeitet und erfordern deshalb keine eigenen Ansichten, kann die Lage und Erhaltung der Bulbusregion an der Ansicht der Dorsalfläche mit einem kräftigen Punkt gekennzeichnet werden. Dabei bedeutet:

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Zeichen für vollständig vorhandenen Bulbus

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Zeichen für halb vorhandenen Bulbus

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Zeichen für Schlagrichtung erkennbar, Bulbus nicht vorhanden.

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Abb. 6, 1 Kennzeichnung für geschliffene Flächen und Abrasion in den Ansichten; 2 Kennzeichnung für Politur (Gebrauchspolitur), Schliff und Bohrung; 3 Kennzeichnung grober und gepickter Oberflächen in den Ansichten.

Rinde, natürliche Spaltflächen und verbranntes Material werden zusätzlich in den Schnitten durch Signaturen verdeutlicht.

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Abb. 7. 1 Punktsignatur kennzeichnet Rinde; 2 kurze Strichsignatur kennzeichnet eine natürliche Spaltfläche; 3 Craquelierung kennzeichnet verbranntes Material.

Signaturen für die unterschiedlichen Materialien

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Abb. 8. 1-2 bogenförmige Striche stehen für Silices mit homogener, feinstkörniger Materialstruktur, z. B. Flint, Chalzedon, Kieselschiefer und Hornschiefer; 3-4 und 6 bogenförmig gepunktete Linien stehen für Quarzit (körnige Oberflächen); 5 bogenförmig gestrichelte Linien stehen für Quarz (Bergkristall); 7 bogenförmige Linien aus Strichbündeln stehen für Quarz mit unruhigem Kristallgefüge; 8 bogenförmig quergestrichelte Linien stehen für Basalt und andere Vulkanite.

Ausrichtung der Artefakte in den Zeichnungen

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Abb. 9. Beile und Äxte werden mit der Schneide nach "unten" abgebildet, alle anderen retuschierten Werkzeuge mit ihren Arbeitsenden oder -spitzen nach "oben". Unretuschierte Abschläge und Klingen werden mit der Schlagfläche nach "unten" gezeichnet.

Herausgegeben von der Abteilung Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege im Landesamt für Denkmalpflege Hessen und der Archäologischen Gesellschaft in Hessen e. V. Wiesbaden 1992.



Die Archäologische Denkmalpflege ist auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Teilen Sie alle Beobachtungen, die zur Erforschung der Vor- und Frühgeschichte Ihrer Heimat beitragen könnten, dem zuständigen Amt für Bodendenkmalpflege mit.

Adressen der Ämter für Archäologische Denkmalpflege in Deutschland, an welche Sie sich telefonisch, schriftlich oder per email wenden können:
>>http://www.landesarchaeologen.de/adressen.html

Weiterführende Literatur:
Hoffmann, Emil
Lexikon der Steinzeit
1999. 419 S.
Beck`sche Reihe Bd.1325
Einband: Kartoniert/Broschiert
ISBN-Nr. 3406421253

Lexikon der Steinzeit



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